VAT in Deutschland
In Deutschland wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) vom Staat auf Waren oder Leistungen von registrierten Unternehmen erhoben. Alle ansässigen und nicht ansässigen Unternehmen in Deutschland müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
VAT-Einstellungen
VAT in Zoho Books konfigurieren
Wenn Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist, können Sie Ihre Mehrwertsteuer-Informationen eingeben und die Mehrwertsteuer-Einstellungen in Zoho Books konfigurieren.
Hinweis: Die erforderlichen Details finden Sie in dem von Ihrer deutschen Steuerbehörde ausgestellten Mehrwertsteuerzertifikat.
Um die Mehrwertsteuer in Zoho Books zu konfigurieren:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie unter Steuern & Compliance auf Steuern.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf VAT-Einstellungen.
- Wählen Sie Ja aus, wenn Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist, unter Ist Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert?
- Geben Sie die 9-stellige Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer ein.
- Geben Sie den Mehrwertsteuer-Registrierungsdatum ein.
Hinweis: Sie können in Zoho Books keine Mehrwertsteuer auf Transaktionen anwenden, die vor diesem Datum erstellt wurden.
- Aktivieren Sie die Option Domestische umgekehrte Last in Verkaufstransaktionen um eine domestische umgekehrte Last auf Dienstleistungen in Ihren Verkaufstransaktionen anzuwenden.
Einblick: Die domestische umgekehrte Last (DRC) ist ein rechtlicher Maßnahme, die eingeführt wurde, um Betrüger zu verhindern, die ihre Mehrwertsteuerpflichten an die Behörden zu vermeiden, die sie von ihren deutschen Kunden gesammelt hatten.
Im Abschnitt International Trade aktivieren Sie den Eintrag Handel mit Kontakten außerhalb Deutschlands, wenn Sie Waren aus anderen Ländern liefern oder importieren. Die Aktivierung dieser Option ermöglicht es Ihnen, umgekehrte Lastschrift und Erwerbssteuer auf Ihre Artikel in Verkaufs- und Einkaufstransaktionen anzuwenden.
Aktivieren Sie den Eintrag Mein Unternehmen ist für die Umsatzsteuer MOSS oder OSS angemeldet, um die Umsatzsteuer gemäß dem One Stop Shop-System zu verfolgen und die Umsatzsteuervorschriften für Ihre Organisation zu aktivieren.
Einblick: Das OSS- (One Stop Shop) System wurde eingeführt, um den Steuerverfahren für Unternehmen in Deutschland zu vereinfachen, die Waren aus den Mitgliedstaaten der EU importieren.
Wenn Sie Dienstleistungen mit einem Wert über 10.000 EUR an EU-Kunden außerhalb Deutschlands verkaufen, sollten Sie die Umsatzsteuer auf der Grundlage ihres Standorts anwenden. Sobald Sie das OSS-System in Zoho Books verfolgen, können Sie Umsatzsteuervorschriften erstellen und die Umsatzsteuersätze automatisch auf Artikel basierend auf der Kundenstandort anwenden.
Sie können auch spezielle Berichte generieren, die die Transaktionsart und den steuerbaren Betrag aufweisen.
Geben Sie Ihre EORI-Nummer ein. (Economic Operators Registrations and Identification) – eine Identifikationsnummer für Händler, die Handel mit dem Zollgebiet der EU betreiben.
Klicken Sie auf Speichern.

Verwalten von Umsatzsteuersätzen
Sobald Sie die Umsatzsteuer in der Seite Umsatzsteuer-Einstellungen konfiguriert haben, können Sie die Standardumsatzsteuersätze auf Ihre Transaktionen anwenden. Dazu gehören der Standardbetrag [19 %], der reduzierte Betrag [7 %] und der Nullbetrag.
Hinweis: Die Standardumsatzsteuersätze können nicht bearbeitet oder gelöscht werden.
Umsatzsteuersatz erstellen
Um einen Umsatzsteuersatz zu erstellen:
- Klicken Sie auf Einstellungen.
- Wählen Sie Steuern unter Steuern & Compliance.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuersätze.
- Klicken Sie auf + Neuer Umsatzsteuersatz und in dem Popup, das erscheint:
- Geben Sie den Umsatzsteuersatznamen und den Satz(%) ein.
- Markieren Sie die Option Dieser Steuer ist eine zusätzliche Steuer, wenn es sich um eine Steuer handelt, die auf eine primäre Steuer aufgebaut wird.
- Wählen Sie unter Verfolgungsvorlieben das Konto für Verkauf und das Konto für Einkauf aus.
- Klicken Sie auf Speichern.
Der Umsatzsteuersatz wird erstellt und kann auf Transaktionen angewendet werden.
Umsatzsteuersatz bearbeiten
Um einen bestehenden Umsatzsteuersatz zu bearbeiten:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie auf Steuern unter Steuern & Compliance.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuersätze.
- Bewegen Sie den Mauszeiger über einen bestehenden Umsatzsteuersatz und klicken Sie auf Bearbeiten.

- Bearbeiten Sie die Felder entsprechend Ihren Vorlieben.

- Wählen Sie die Entwürfe aus, in denen Sie den bearbeiteten Umsatzsteuersatz aktualisieren möchten.
- Klicken Sie auf Speichern.

Umsatzsteuersatz löschen
Um einen bestehenden Umsatzsteuersatz zu löschen:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie auf Steuern unter Steuern & Compliance.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuersätze.
- Bewegen Sie sich über einen bestehenden Umsatzsteuersatz und klicken Sie auf das Löschen-Symbol.
- Bestätigen Sie die Aktion, indem Sie auf OK in dem folgenden Fenster klicken.

Der Umsatzsteuersatz wird gelöscht.
Track OSS-Verfahren
Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) wurde am 1. Juli 2021 eingeführt, um den Steuerprozess für Unternehmen zu vereinfachen, die Waren aus dem Ausland in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union importieren.
In Zoho Books können Sie Kunden dem OSS-Verfahren zuordnen. Dadurch können Sie beim Erstellen einer Rechnung oder eines Gutschriftbelegs für diese Kunden die auf die Transaktionen angewendeten Steuern gemäß dem OSS-Verfahren verfolgen.
Hinweis: Die Verfolgung der Steuern gemäß OSS ist in Zoho Books optional.
Sobald Sie das OSS-Verfahren aktivieren, können Sie auch spezielle Berichte generieren, die die Transaktionsart und den steuerpflichtigen Betrag aufzeigen.
Aktivierung der Verfolgung des OSS-Verfahrens
Um die Steuern gemäß dem OSS-Verfahren in Zoho Books zu verfolgen, müssen Sie das Verfolgungsverfahren aktivieren. Um das Verfolgungsverfahren zu aktivieren:
- Gehe zu Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Wählen Sie unter Steuern & Compliance Steuern.
- Im Bereich Steuern wählen Sie VAT-Einstellungen.
- Aktivieren Sie die Option Mein Unternehmen ist für VAT OSS registriert.
- Geben Sie Ihre EORI-Nummer (Economic Operators Registrations and Identifications) ein.
- Klicken Sie auf Speichern.
Einblick: Ihre EORI-Nummer wird bei allen individuellen Verfahren verwendet, um Informationen an die Zollbehörden auszutauschen, und wird auf den Rechnungen, die Sie an Ihre Kunden senden, angezeigt.
Sie können nun Kunden dem OSS-Verfahren zuordnen und bei der Erstellung einer Rechnung oder eines Gutschriftbelegs die Steuern gemäß dem OSS-Verfahren verfolgen.
OSS-Steuer-Sätze hinzufügen
Um die Steuerätze gemäß dem OSS-Verfahren in Zoho Books zu verwenden, müssen Sie diese in Zoho Books hinzufügen, damit die OSS-Steuerätze auf Ihre Rechnungen und Gutschriftbelege angewendet werden können.
Um OSS-Steuer-Sätze hinzuzufügen:
- Gehe zu Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Wählen Sie unter Steuern & Compliance Steuern.
- Im Bereich Steuern wählen Sie VAT-Raten.
- Klicken Sie auf + Neuer VAT.
- Geben Sie den VAT-Namen und die Rate ein.
- Aktivieren Sie die Option Die Steuer, die bei Transaktionen mit dem OSS-Verfahren erhoben wird, nach Ländern verfolgen, wenn diese auf Transaktionen angewendet wird.
- Wählen Sie den EU-Mitgliedstaat.
- Wählen Sie das Konto zum Verfolgen der Steuer.
- Klicken Sie auf Speichern.
Sie können nun diese Steuerätze gemäß dem OSS-Verfahren auf Ihre Rechnungen und Gutschriftbelege anwenden.
Baustellenabzugsteuer-Einstellungen
In Deutschland bezeichnet die Baustellenabzugsteuer eine Regelung für Baufirmen, bei der der Auftragnehmer (Kunde) 15 % des Betrags der Auftragsunternehmer (Lieferant) vom Auftragspreis abzieht und diese direkt an die deutschen Steuerbehörden überweist.
Wenn Sie die Verfolgung der Baustellenabzugsteuer für Ihre Transaktionen aktivieren möchten:
- Gehe zu Einstellungen und navigiere zu Steuern.
- Wählen Sie Baustellenabzugsteuer aus der Seitenleiste.
- Wählen Sie Ja, wenn Sie die Baustellenabzugsteuer bei Transaktionen verfolgen möchten.
- Wählen Sie in der Dropdown-Liste CWT-Rolle aus, ob Sie Auftragnehmer, Auftragsunternehmer oder beides sind.
- Wenn Sie Auftragsunternehmer sind, wählen Sie den CWT-Abzugssatz aus der Dropdown-Liste.
- Klicken Sie auf Speichern.

Sie werden nun in Ihren Transaktionen die CWT-Auszahlungen mit den CWT-Auszahlungsbericht und dem CWT-Verlustbericht verfolgen können.
Fortgeschrittene Steuerautomatisierung mit Umsatzsteuervorschriften
Hinweis: Diese Funktion ist nur für bestimmte Abonnements von Zoho Books verfügbar. Besuchen Sie die Preisliste, um zu prüfen, ob sie in Ihrem aktuellen Abonnement enthalten ist.
Die Fortgeschrittene Steuerautomatisierung in Zoho Books ermöglicht es Ihnen, Umsatzsteuervorschriften zu verwenden, um die entsprechenden Umsatzsteuersätze automatisch für Ihre Artikel bei der Erstellung einer Transaktion auszuwählen. Umsatzsteuervorschriften sind eine Gruppe von Umsatzsteuersätzen, die Sie konfigurieren können, um sie automatisch in einer Transaktion anzuwenden.
Wenn Sie eine Umsatzsteuervorschrift einem Kontakt zuweisen, wird der in dieser Vorschrift angegebene Umsatzsteuersatz auf alle Transaktionen angewendet, die Sie für diesen Kontakt erstellen. Wenn Sie eine Umsatzsteuervorschrift einem Artikel zuweisen, wird der in dieser Vorschrift angegebene Umsatzsteuersatz automatisch auf diesen Artikel angewendet, sobald dieser in eine Transaktion eingefügt wird.
Fortgeschrittene Steuerautomatisierung aktivieren
Um die Fortgeschrittene Steuerautomatisierung zu aktivieren:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie unter Steuern & Compliance auf Steuern.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuereinstellungen.
- Aktivieren Sie das Feld Mein Unternehmen ist für Umsatzsteuer (MOSS oder OSS) angemeldet, um Umsatzsteuervorschriften zu verwalten und die lokationsbezogenen Umsatzsteuern auf Transaktionen automatisch anzuwenden.
- Klicken Sie auf Speichern.
Sobald Sie dies aktivieren, können Sie den Abschnitt Fortgeschrittene Steuerautomatisierung unter Steuern sehen.
Umsatzsteuervorschriften für Artikel erstellen
Umsatzsteuervorschriften, die an bestimmte Artikel zugewiesen sind, werden als artikelbasierte Umsatzsteuervorschriften klassifiziert. Sie können diese Umsatzsteuervorschriften an Artikel zuweisen und die Umsatzsteuersätze automatisch in Ihren Verkaufstransaktionen anwenden, basierend auf der Lieferadresse des Kunden.
Szenario: Oscar führt ein SaaS-Unternehmen in Deutschland und vermarktet seine Produkte weltweit. Bei der Erstellung von Transaktionen muss er die Umsatzsteuersätze für jeden Kunden außerhalb Deutschlands manuell zuweisen. Er aktiviert nun Umsatzsteuervorschriften, sodass er eine einzelne Umsatzsteuervorschrift mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen für verschiedene Länder erstellt und diese an ein Produkt zuweist. Nun wird, sobald er eine Transaktion für einen Kunden erstellt und das Produkt hinzufügt, Zoho Books automatisch den entsprechenden Umsatzsteuersatz basierend auf dem Land des Kunden anwenden.
Um eine neue Umsatzsteuervorschrift zu erstellen:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie unter Steuern & Compliance auf Steuern.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuervorschriften.
- Klicken Sie in der oberen rechten Ecke auf + Neue Umsatzsteuervorschrift und eine Seite zur Erstellung einer Umsatzsteuervorschrift wird angezeigt.

- Geben Sie den Namen der Umsatzsteuervorschrift ein.
- Der Zuordnungsart wird auf Artikelbasiert gesetzt, da neue Umsatzsteuervorschriften nur mit Artikeln verknüpft werden können.
- Der TransaktionsTyp wird als Verkauf festgelegt, da neue Umsatzsteuervorschriften nur mit Verkaufstransaktionen verknüpft werden können.
- Klicken Sie auf +Neues Land hinzufügen und wählen Sie ein Land aus, um die Umsatzsteuersätze zuzuweisen.
- Klicken Sie auf Speichern.

Wenn der Lieferort Ihres Kunden mit dem Land übereinstimmt, das in einer Umsatzsteuervorschrift für einen Artikel in einem Verkaufsvertrag festgelegt ist, wird automatisch der landesbezogene Umsatzsteuersatz in dieser Vorschrift auf den Artikel angewendet.
Umsatzsteuervorschriften an Artikel zuweisen
Sie können Umsatzsteuervorschriften an neue oder bestehende Artikel zuweisen. So geht es:
- Gehe zum Artikelmodul in der linken Seitenleiste.
- Erstelle oder bearbeite einen Artikel.
- Wählen Sie unter Verkaufsinformationen die Verkaufssteuervorschrift und unter Kaufinformationen die Kaufsteuervorschrift.
- Klicken Sie auf Speichern.

Alle Transaktionen, an die Sie diese Artikel hinzufügen, erhalten die Umsatzsteuerbasis entsprechend der zugewiesenen Vorschrift.
Hinweis: Wenn Sie beim Erstellen einer Transaktion Umsatzsteuervorschriften an den Kontakt und an die Artikel verknüpfen, überschreibt die Umsatzsteuervorschrift des Kontakts die Umsatzsteuervorschriften der Artikel.
Umsatzsteuervorschrift bearbeiten
Hinweis: Systemdefinierte Umsatzsteuervorschriften können nicht bearbeitet werden.
Um eine bestehende Umsatzsteuervorschrift zu bearbeiten:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie unter Steuern & Compliance auf Steuern.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuervorschriften.
- Bewegen Sie den Mauszeiger über die Umsatzsteuervorschrift und klicken Sie auf Bearbeiten.
- Führen Sie die notwendigen Änderungen durch und klicken Sie auf Speichern.

Umsatzsteuervorschrift löschen
Hinweis: Systemdefinierte Umsatzsteuervorschriften können nicht gelöscht werden.
Um eine Umsatzsteuervorschrift zu löschen:
- Klicken Sie auf Einstellungen in der oberen rechten Ecke der Seite.
- Klicken Sie unter Steuern & Compliance auf Steuern.
- Im Bereich Steuern klicken Sie auf Umsatzsteuervorschriften.
- Bewegen Sie den Mauszeiger über die Umsatzsteuervorschrift und klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol.

- Klicken Sie auf OK, um zu bestätigen.
Die Umsatzsteuervorschrift wird aus Ihrer Organisation gelöscht.